Müllentsorgung

Von April bis September ist der Zugang zu den Müll-, Glas-, Papiercontainern und der  gelben Tonnen auf unserem Vereinsplatz wieder an folgenden Tagen möglich:

  • jeden Samstag  von 10:00 – 12:00 Uhr

Seit Jahren machen wir alljährlich sowohl auf der Jahreshauptversammlung als auch im Endabrechnungsbegleitschreiben aufmerksam, dass der Müll sachgerecht zu entsorgen ist. Leider wurde nach wie vor Sperrmüll, Sondermüll, Gartenabfälle (Rasenabschnitt, Laub, Zweige) unsachgemäß in und neben die Mülltonnen entsorgt.

Diese unsachgemäße Entsorgung  führte zu Überfüllung, was zur Folge hatte, dass der Abfall sich auf dem Festplatz verteilte und Ratten und Krähen anzog.

Zur Vermeidung von Ansiedlungen von Ratten, Krähen, Waschbären, Wildschweinen  und anderen Schädlingen auf dem Festplatz mussten wir diese Maßnahme einführen. Nach Rückversicherung mit dem Bezirksverband haben wir die Müllabgabezeiten zu festen  Terminen eingeführt, was auch in anderen Kolonien erfolgreich  durchgeführt wird.

Es werden Entsorgungstermine angeboten, von daher ist es nur dann zulässig sich von den Müllgebühren zu befreien, wenn  kein Angebot zur Entsorgung des Mülls von Seiten der Kolonie zur Verfügung steht.

Laut Satzung § 2 Abs. 2 sind die Unterpächter u. a. auch zur Zahlung der Gebühren für die Müllentsorgung verpflichtet.

Wichtige Infos für alle Unterpächter

Waldbäume, Baulichkeiten: Waldbäume und Baulichkeiten > 24 m² oder 30 m² sind auf eigene Kosten zu entfernen.

Info-Kasten Vereinsplatz und Aushänge Stichwege: Die Aushänge in den Stichwegen und am Schaukasten werden ständig aktualisiert. Bitte immer einen Blick darauf werfen.

Arbeitsstundendienst: Von März bis November zum Wasserabstellen eines jeden Jahres sind jeweils am 2. und 4. Samstag eines Monats mindestens insgesamt 4 Arbeitsstunden zu leisten. Bitte auf Aushänge in den Stichwegen achten. Bei nicht geleisteten Arbeitsstunden werden diese mit € 20,– pro Stunde in der Jahresendabrechnung in Rechnung gestellt.

Parken: In den Koloniewegen ist das Parken grundsätzlich verboten. Parkplätze befinden sich am Anfang unserer Kleingartenanlage. Einen Schlüssel zum Parkplatz kann beim Vorstand gegen ein Entgelt von € 35,– erworben werden.

Gewächshäuser: Die Aufstellung von Gewächshäusern auf der Parzelle ist nur dann ein verfahrensfreies Bauvorhaben, wenn die Größe von 7 m² bei einer Höhe von 2,20 m eingehalten wird, keine Beheizung stattfindet und nur zweckgebunden genutzt wird.

Kündigung der Parzelle

Aus gegebenem Anlass, weisen wir daraufhin, dass eine Weiterverpachtung der Parzelle nur über die beim Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner hinterlegten Bewerberlisten erfolgen darf. Eine Verkaufanzeige über Ebay bzw. Ebay-Kleinanzeigen oder sonstige Medien ist nicht zulässig. Die Kündigung muss beim Vorstand der Kleingartenanlage angezeigt werden. Danach erfolgt ein Wertgutachten der Parzelle.

Wichtige Information

Auch wir wollen etwas für die Umwelt tun und somit den co2-Ausstoß reduzieren!!! Wir werden zukünftig sämtliche Rundschreiben / Mitteilungen an alle Unterpächter per Email versenden, bei denen uns eine Emailadresse bekannt ist. Alle anderen Unterpächter erhalten die Informationen weiterhin auf dem Postweg. Der Postweg wird somit auf ein Minimum von uns reduziert. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung müssen wir weiterhin per Post aussenden.

FAQ

Welcher Zaun gehört zu meinem Garten?

Allgemeine Regel: Wenn man vor dem Garten steht, ist es der Staketenzaun am Weg und der rechte Zaun zur angrenzenden Parzelle, sowie die Hälfte des Zauns zu meinem Rückennachbar.

Wie hoch darf die Hecke in meinem Garten sein?

Maximale Höhe 125 cm und 50 cm vom Gartenzaun entfernt. Die Zaunhöhe wird meist noch toleriert.

Muss man für Stauden auch einen Grenzabstand einhalten?

Für Stauden brauchen keine Grenzabstände eingehalten werden. Die gesetzlichen Grenzabstände sind nur für Gehölzpflanzen geregelt.

Was ist bei der Errichtung / Sanierung einer Abwassersammelanlage zu beachten?

Beim Vorstand der Kleingartenanlage sind nachfolgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung einzureichen: Bauanzeige (Firma, Fassungsvermögen, DIBt-Nr.), Bauzeichnung Abwassersammelbehälter, Lageplan der Parzelle mit Mindestabstand bei Neuanlage 5 m von Baulichkeit und 2 m von Parzellengrenze.
Bei Sanierung von Abwassersammelgruben entfallen die Mindestabstände. Anträge im pdf.Format sind auf unserer Homepage unter Downloads hinterlegt. Weitere Infos bitte beim Vorstand erfragen.

Anfahrtbeschreibung Kleinmachnower Weg

Die Kleingartenanlagen Teltowblick und Alt-Schönow konnten nach zähen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden erreichen, dass seit Januar 2009 der Kleinmachnower Weg für den Durchgangsverkehr u. a. zur Sachtlebenstraße geschlossen wurde. Wir bitten all diejenigen, die die ansässigen Kleingartenanlagen Teltowblick und Alt-Schönow besuchen wollen, die Zufahrt vom Teltower Damm zu nutzen. Unsere Kleingartenanlage befindet sich linksseitig des Kleinmachnower Wegs in Berlin-Zehlendorf.