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Sprechstunden
Bewerbung um Kleingarten
Sie sind an einem Kleingarten in unserer Kleingartenanlage oder in Zehlendorf interessiert?
Dann bewerben Sie sich bitte direkt beim
Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e.V.
Postfach 370132, 14131 Berlin
Die Geschäftsstelle ist in der
Dauerkleingartenanlage Alt-Schönow e.V
Bachstelzenweg 4
(Zugang über Andréezeile 2 /Buswendeschleife
14165 Berlin)
Eine Bewerbung online oder per Mail ist nicht möglich.
(Bewerberbogen, Gebühr € 10,–)
Die Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage des Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner.
Gartenfachberatung
Liebe Gartenfreunde,
nachfolgend der Link zum naturnahen Gärtnern:
https://www.gartenfreunde.de/im-fokus/naturnahes-gaertnern/
Unsere Gartenfachberaterin Helga Mathias stellte uns nachfolgende Datei aus der Infoveranstaltung vom 03.09.2022 “RunderGartenTisch” zur Verfügung.
Bewerbung Kleingarten
Möchten Sie einen Kleingarten pachten? Wir bitten Sie, Ihre Bewerbung für einen Kleingarten bei unserem Vertragspartner Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e. V. abzugeben. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. € 10,– erhoben. Die Wartezeit zur Übernahme eines Kleingarten beträgt ca. 5 Jahre.
» WeiterlesenParkverbot in den Koloniewegen
Aus gegebenen Anlass weisen wir erneut und eindringlich daraufhin, dass das Parken und Befahren der Kolonie- / Stichwege gem. Unterpachtvertrag § 19 (21) unzulässig ist.
Hier steht der Parkplatz am Anfang unserer Anlage zur Verfügung. Gegen ein Entgelt von € 35,– ist zu den Sprechstunden ein Schlüssel zur Zufahrt zu erwerben.
Eine mögliche Instandsetzung der Kolonie- / Stichwege wird uns vom Grundstückeigentümer Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu unseren Lasten in Auftrag gegeben.
Wir behalten uns vor, die Kolonie- / Stichwege für Kraftfahrzeuge zu schließen.
Müllentsorgung
Von April bis September ist der Zugang zu den Müll-, Glas-, Papiercontainern und der gelben Tonnen auf unserem Vereinsplatz wieder an folgenden Tagen möglich:
- jeden Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr
Seit Jahren machen wir alljährlich sowohl auf der Jahreshauptversammlung als auch im Endabrechnungsbegleitschreiben aufmerksam, dass der Müll sachgerecht zu entsorgen ist. Leider wurde nach wie vor Sperrmüll, Sondermüll, Gartenabfälle (Rasenabschnitt, Laub, Zweige) unsachgemäß in und neben die Mülltonnen entsorgt.
Diese unsachgemäße Entsorgung führte zu Überfüllung, was zur Folge hatte, dass der Abfall sich auf dem Festplatz verteilte und Ratten und Krähen anzog.
Zur Vermeidung von Ansiedlungen von Ratten, Krähen, Waschbären, Wildschweinen und anderen Schädlingen auf dem Festplatz mussten wir diese Maßnahme einführen. Nach Rückversicherung mit dem Bezirksverband haben wir die Müllabgabezeiten zu festen Terminen eingeführt, was auch in anderen Kolonien erfolgreich durchgeführt wird.
Es werden Entsorgungstermine angeboten, von daher ist es nur dann zulässig sich von den Müllgebühren zu befreien, wenn kein Angebot zur Entsorgung des Mülls von Seiten der Kolonie zur Verfügung steht.
Laut Satzung § 2 Abs. 2 sind die Unterpächter u. a. auch zur Zahlung der Gebühren für die Müllentsorgung verpflichtet.