kleingärtnerische Nutzung

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert im § 1 (1) die kleingärtnerische Nutzung wie folgt:

Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient.

Ausgehend von einer Gartenfläche von 300 m² wurde diese unterteilt in

  • Hauptfläche                 > 130 m² (mehr als 50 % der Fläche)
  • Nebenfläche                 < 129 m² (weniger als 50 % der Fläche)

bebaute Fläche                      42 m² (Laube 24 m², Versiegelung 18 m²)

Nachfolgend beispielhaft Schema für die kleingärtnerische Nutzung ausgehend von 300 qm Parzellengröße.

Schema-kleingärtnerische-Nutzung.pdf
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