kleingärtnerische Nutzung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert im § 1 (1) die kleingärtnerische Nutzung wie folgt:
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient.
Ausgehend von einer Gartenfläche von 300 m² wurde diese unterteilt in
- Hauptfläche > 130 m² (mehr als 50 % der Fläche)
- Nebenfläche < 129 m² (weniger als 50 % der Fläche)
bebaute Fläche 42 m² (Laube 24 m², Versiegelung 18 m²)
Nachfolgend beispielhaft Schema für die kleingärtnerische Nutzung ausgehend von 300 qm Parzellengröße. Bitte unten Link öffnen.