Lärmschutzverordnung
Aus gegebenen Anlass müssen wir wieder mal darauf hinweisen, dass gem. § 4 Landes-Immisionsschutzgesetz das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen strengstens verboten ist.
Aus gegebenen Anlass müssen wir wieder mal darauf hinweisen, dass gem. § 4 Landes-Immisionsschutzgesetz das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen strengstens verboten ist.