Poolwasser in Kleingartenanlagen

Poolwasser in Kleingartenanlagen

Mit dem Beginn des Sommers verwandeln sich viele private Gärten und Kleingartenanlagen in Berlin in kleine Oasen mit eigener Bademöglichkeit. Doch das warme Wetter, das zum Schwimmen einlädt, begünstigt zugleich das Wachstum von Algen. Während des Badens gelangen zudem Rückstände von Sonnencreme, Schweiß und Schmutz ins Wasser. Um die Wasserqualität zu sichern, greifen viele Poolbesitzerinnen und -besitzer auf Desinfektions- und Algenbekämpfungsmittel zurück. Diese gewährleisten zwar ungetrübten Badespaß, können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Vor allem die enthaltenen Biozide schaden schon in geringen Mengen empfindlichen Lebensgemeinschaften in Böden und Gewässern.

Als Inhaber eines Pools tragen Sie die Verantwortung für die sachgemäße Entsorgung des Wassers. Da Poolwasser grundsätzlich als Abwasser gilt, darf es keinesfalls im Boden versickern oder ins Grundwasser gelangen. Die sicherste und umweltgerechteste Lösung besteht darin, das Wasser über den Schmutzwasseranschluss Ihres Grundstücks abzuleiten. Sollte keine Anbindung an die Kanalisation vorhanden sein, können Sie sich an ein von den Berliner Wasserbetrieben zugelassenes Abfuhrunternehmen wenden. Diese Firmen übernehmen den Transport des Wassers zu einer geeigneten Annahmestelle und stellen Ihnen einen entsprechenden Nachweis aus.

Eine Einleitung des Poolwassers direkt ins Grund- oder Oberflächenwasser ist nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese Genehmigung wird ausschließlich erteilt, wenn ein anerkanntes Labor die Unbedenklichkeit des Wassers nachweist. Ohne diese Erlaubnis gilt das Einbringen von behandeltem Poolwasser als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In Wasserschutz-, Landschafts- und Naturschutzgebieten ist die Versickerung oder Einleitung von Abwasser – auch von Poolwasser – grundsätzlich untersagt. Da zahlreiche Kleingartenanlagen in Berlin innerhalb solcher Schutzgebiete liegen, ist ein besonders sorgfältiger Umgang mit Poolwasser notwendig. Unsachgemäße Entsorgung kann Pflanzen, Tiere und den Boden schädigen und letztlich die Qualität des Grundwassers beeinträchtigen, aus dem Berlins Trinkwasser gewonnen wird.

Hinweisblatt zur Entsorgung von Poolwasser der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Wenn Sie keinen Pool, sondern nur ein Planschbecken besitzen, ist die Entsorgung in der Regel einfacher.
Wurde das Becken mit gewöhnlichem Trinkwasser befüllt und blieb dieses frei von chemischen Zusätzen, Sonnenlotion oder anderen Verunreinigungen, können Sie das Wasser nach dem Baden problemlos zur Bewässerung Ihres Gartens verwenden.