Der Kleingartengartenentwicklungsplan 2030 ist nun im Internet veröffentlicht. Demnach sollen ca. 60.000 Parzellen dauerhaft erhalten bleiben. Die Kleingärten in Zehlendorf zählen dazu.
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet die rechtliche Grundlage für Kleingärten in Deutschland. Es regelt wichtige Aspekte wie die Definition, Nutzung und Verwaltung von Kleingärten. Hier einige Beispiele.
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