Regelungen zu Heckenhöhen und Verantwortlichkeiten für den HeckenschnittHier gibt es klare Vorgaben bezüglich ihrer Höhe und Pflege.
Höhenbeschränkungen für HeckenIn den meisten Fällen legen Gartenordnungen oder Pachtverträge die erlaubte Heckenhöhe fest. Innerhalb der Gartenfläche beträgt diese üblicherweise 1,25 m. An den Außengrenzen der Anlage können höhere Hecken, beispielsweise bis zu 1,50 m oder mehr, gestattet sein. Das Bundeskleingartengesetz enthält keine spezifischen Höhenvorschriften, jedoch schreibt das Berliner Nachbarrechtsgesetz einen Mindestabstand von 0,50 m zum Nachbargrundstück vor.
Zuständigkeit für den HeckenschnittGrundsätzlich ist jeder Pächter für die Pflege der Hecken auf seinem Grundstück verantwortlich.
Der Verpächter kann die Einhaltung der vereinbarten Heckenhöhe einfordern. Nachbarn haben ebenfalls Rechte bezüglich überwachsender Hecken und können deren Beseitigung verlangen. In manchen Fällen ist sogar Selbsthilfe erlaubt, wobei eine vorherige Absprache mit dem Nachbarn oder dem Verein ratsam ist.Naturschutzaspekte beim HeckenschnittAus Gründen des Naturschutzes ist ein umfangreicher Rückschnitt von Hecken zwischen dem 1. März und 30. September untersagt. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. In dieser Zeit darf der Verpächter keinen erheblichen Rückschnitt fordern. Ausnahmen gelten nur bei Gefährdung der Verkehrssicherheit. Leichte Formschnitte sind jedoch jederzeit erlaubt.
Durch die Beachtung dieser Richtlinien tragen Kleingärtner dazu bei, sowohl die Funktionalität ihrer Gärten als auch den Naturschutz zu gewährleisten.