Regelungen zu Heckenhöhen und Verantwortlichkeiten für den HeckenschnittHecken sind ein beliebtes Element in Kleingärten. Sie bieten nicht nur ästhetischen Reiz, sondern dienen auch als Sichtschutz. Allerdings gibt es klare Vorgaben bezüglich ihrer Höhe und Pflege.
Höhenbeschränkungen für HeckenIn den meisten Fällen legen Gartenordnungen oder Pachtverträge die erlaubte Heckenhöhe fest. Innerhalb der Gartenfläche beträgt diese üblicherweise 1,25 m. An den Außengrenzen der Anlage können höhere Hecken, beispielsweise bis zu 1,50 m oder mehr, gestattet sein. Das Bundeskleingartengesetz enthält keine spezifischen Höhenvorschriften, jedoch schreibt das Berliner Nachbarrechtsgesetz einen Mindestabstand von 0,50 m zum Nachbargrundstück vor.
Es ist wichtig, dass Kleingärten ihren Charakter als Nutzgärten zur Erholung und zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen bewahren. Übermäßig hohe oder breite Hecken sowie zusätzliche Abschirmungen können diesen Charakter gefährden und möglicherweise den Status als Kleingarten in Frage stellen.
Zuständigkeit für den HeckenschnittGrundsätzlich ist jeder Pächter für die Pflege der Hecken auf seinem Grundstück verantwortlich. Bei Hecken direkt auf der Grundstücksgrenze gelten die Regeln für Einfriedungen: Der Pächter des von der Straße aus gesehen rechts liegenden Grundstücks ist für den Schnitt zuständig.
Der Verpächter kann die Einhaltung der vereinbarten Heckenhöhe einfordern. Nachbarn haben ebenfalls Rechte bezüglich überwachsender Hecken und können deren Beseitigung verlangen. In manchen Fällen ist sogar Selbsthilfe erlaubt, wobei eine vorherige Absprache mit dem Nachbarn oder dem Verein ratsam ist.Naturschutzaspekte beim HeckenschnittAus Gründen des Naturschutzes ist ein umfangreicher Rückschnitt von Hecken zwischen dem 1. März und 30. September untersagt. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. In dieser Zeit darf der Verpächter keinen erheblichen Rückschnitt fordern. Ausnahmen gelten nur bei Gefährdung der Verkehrssicherheit. Leichte Formschnitte sind jedoch jederzeit erlaubt.
Durch die Beachtung dieser Richtlinien tragen Kleingärtner dazu bei, sowohl die Funktionalität ihrer Gärten als auch den Naturschutz zu gewährleisten.