Parkverbot in den Koloniewegen

Aus gegebenen Anlass weisen wir erneut und eindringlich daraufhin, dass das Parken und Befahren der Kolonie- / Stichwege gem. Unterpachtvertrag § 19 (21) unzulässig ist.

Hier steht der Parkplatz am Anfang unserer Anlage zur Verfügung. Gegen ein Entgelt von € 35,– ist zu den Sprechstunden ein Schlüssel zur Zufahrt zu erwerben.

Eine mögliche Instandsetzung der Kolonie- / Stichwege wird uns vom Grundstückeigentümer Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu unseren Lasten in Auftrag gegeben.

Wir behalten uns vor, die Kolonie- / Stichwege für Kraftfahrzeuge zu schließen.

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