Autor: R.S.
Bewerbung um Kleingarten
Sie sind an einem Kleingarten in unserer Kleingartenanlage oder in Zehlendorf interessiert?
Dann bewerben Sie sich bitte direkt beim
Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e.V.
Postfach 370132, 14131 Berlin
Die Geschäftsstelle ist in der
Dauerkleingartenanlage Alt-Schönow e.V
Bachstelzenweg 4
(Zugang über Andréezeile 2 /Buswendeschleife
14165 Berlin)
Eine Bewerbung online oder per Mail ist nicht möglich.
(Bewerberbogen, Gebühr € 10,–)
Die Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage des Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner.
Gartenfachberatung
Liebe Gartenfreunde,
nachfolgend der Link zum naturnahen Gärtnern:
https://www.gartenfreunde.de/im-fokus/naturnahes-gaertnern/
Unsere Gartenfachberaterin Helga Mathias stellte uns nachfolgende Datei aus der Infoveranstaltung vom 03.09.2022 “RunderGartenTisch” zur Verfügung.
Parkverbot in den Koloniewegen
Aus gegebenen Anlass weisen wir erneut und eindringlich daraufhin, dass das Parken und Befahren der Kolonie- / Stichwege gem. Unterpachtvertrag § 19 (21) unzulässig ist.
Hier steht der Parkplatz am Anfang unserer Anlage zur Verfügung. Gegen ein Entgelt von € 35,– ist zu den Sprechstunden ein Schlüssel zur Zufahrt zu erwerben.
Eine mögliche Instandsetzung der Kolonie- / Stichwege wird uns vom Grundstückeigentümer Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu unseren Lasten in Auftrag gegeben.
Wir behalten uns vor, die Kolonie- / Stichwege für Kraftfahrzeuge zu schließen.
Runder Tisch Kleingärten
Im September findet im Bezirksverband Steglitz in einer Kleingartenanlage o. Veranstaltung statt.
Themen der Veranstaltung u. a.
- Kleingärten klimagerecht gestalten
- angepasstes Wassermanagemet in Kleingärten
- optimale/r Bodenschutz und -pflege
Ergebnisse hierzu werden wir in einem der nächsten Newsletter veröffentlichen.
BV Teltowwerft
Umgang mit Poolwasser in Kleingartenanlagen
Neuvergabe
Kleingartenentwicklungsplan
Der Kleingartengartenentwicklungsplan 2030 ist nun im Internet veröffentlicht. Demnach sollen ca. 60.000 Parzellen dauerhaft erhalten bleiben. Die Kleingärten in Zehlendorf zählen dazu.
Details unter: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/
kleingärtnerische Nutzung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert im § 1 (1) die kleingärtnerische Nutzung wie folgt:
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient.
Ausgehend von einer Gartenfläche von 300 m² wurde diese unterteilt in
- Hauptfläche > 130 m² (mehr als 50 % der Fläche)
- Nebenfläche < 129 m² (weniger als 50 % der Fläche)
bebaute Fläche 42 m² (Laube 24 m², Versiegelung 18 m²)
Nachfolgend beispielhaft Schema für die kleingärtnerische Nutzung ausgehend von 300 qm Parzellengröße. Bitte unten Link öffnen.