Autor: R.S.
Umgang mit Poolwasser in Kleingartenanlagen
Jahreshauptversammlung 2022
Für dieses Jahr hatten wir wieder eine Jahreshauptversammlung in Präsenzform geplant. In 2022 stehen u. a. Neuwahlen des gesamten Vorstandes an.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns vorbehalten, die Mitgliederversammlung erneut abzusagen, wenn es die aktuelle pandemische Lage erfordert.
Nach derzeitiger Lage werden wir auch in diesem Jahr keine Jahreshauptversammlung durchführen. Weitere Informationen werden mit dem nächsten Newsletter bekannt gegeben.
Wasser marsch
Arbeitsdienst
Bewerbungen + Neuvergabe 2021
Ab sofort werden wieder Bewerbungen für einen Kleingarten entgegengenommen.
Die Wartezeit für eine freie Parzelle beträgt z. Zt. 7 – 10 Jahre.
Die Neuvergabe der Parzellen erfolgt seit 01.01.2021 generell über eine zentral geführte Bewerberliste die uns vom Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner zur Verfügung gestellt wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sprechstunden 2021
Unsere Sprechstunden werden wieder regelmäßig am 4. Samstag im Monat bis einschließlich Oktober ab 11:00 Uhr im Vereinshaus durchgeführt. 1. Sprechstunde in diesem Jahr ist voraussichtlich im April.
Bei Ihrem Besuch bitten wir Sie aufgrund der Corona-Pandemie die Abstände einzuhalten. Wir möchten Sie bitten, möglichst mit Mund-Nasen-Schutz zur Sprechstunde zu erscheinen. Es kann an diesen Tagen durchaus zu längeren Wartezeiten kommen.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Vorstand
Arbeitsdienst 2021
Wir werden auch dieses Jahr unseren Arbeitsdienst unter Hygienemassnahmen und Abstandsregeln durchführen. Wie im Vorjahr wird es keine feste Zuordnung der Arbeitsdienste zu den Stichwegen geben. Jeder kommt, wann er kann.
Beginn voraussichtlich der 2. Samstag im April. Letzter Arbeitsdienst ist der 30.10.2021. Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge in den Stichwegen.
Die Koordination übernimmt unser Zeugwart. Treffpunkt ist wie immer unser Vereinsplatz.
Kleingartenentwicklungsplan
Der Kleingartengartenentwicklungsplan 2030 ist nun im Internet veröffentlicht. Demnach sollen ca. 60.000 Parzellen dauerhaft erhalten bleiben. Die Kleingärten in Zehlendorf zählen dazu.
Details unter: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/
kleingärtnerische Nutzung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert im § 1 (1) die kleingärtnerische Nutzung wie folgt:
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient.
Ausgehend von einer Gartenfläche von 300 m² wurde diese unterteilt in
- Hauptfläche > 130 m² (mehr als 50 % der Fläche)
- Nebenfläche < 129 m² (weniger als 50 % der Fläche)
bebaute Fläche 42 m² (Laube 24 m², Versiegelung 18 m²)
Nachfolgend beispielhaft Schema für die kleingärtnerische Nutzung ausgehend von 300 qm Parzellengröße. Bitte unten Link öffnen.