Sprechstunden

Unsere Sprechstunden werden wieder regelmäßig am 4. Samstag im Monat von April bis einschließlich Oktober ab 11:00 Uhr im Vereinshaus durchgeführt.

 

 

Bewerbung um Kleingarten

Sie sind an einem Kleingarten in unserer Kleingartenanlage oder in Zehlendorf interessiert?

Dann bewerben Sie sich bitte direkt beim
Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e.V.
Postfach 370132, 14131 Berlin 

Die Geschäftsstelle ist in der
Dauerkleingartenanlage Alt-Schönow e.V
Bachstelzenweg 4
(Zugang über Andréezeile 2 /Buswendeschleife
14165 Berlin)
Eine Bewerbung online oder per Mail ist nicht möglich.
(Bewerberbogen, Gebühr € 10,–)

Die Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage des Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner.

 

Parkverbot in den Koloniewegen

Aus gegebenen Anlass weisen wir erneut und eindringlich daraufhin, dass das Parken und Befahren der Kolonie- / Stichwege gem. Unterpachtvertrag § 19 (21) unzulässig ist.

Hier steht der Parkplatz am Anfang unserer Anlage zur Verfügung. Gegen ein Entgelt von € 35,– ist zu den Sprechstunden ein Schlüssel zur Zufahrt zu erwerben.

Eine mögliche Instandsetzung der Kolonie- / Stichwege wird uns vom Grundstückeigentümer Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu unseren Lasten in Auftrag gegeben.

Wir behalten uns vor, die Kolonie- / Stichwege für Kraftfahrzeuge zu schließen.

Runder Tisch Kleingärten

Im September findet im Bezirksverband Steglitz in einer Kleingartenanlage o. Veranstaltung statt.

Themen der Veranstaltung u. a.

  • Kleingärten klimagerecht gestalten
  • angepasstes Wassermanagemet in Kleingärten
  • optimale/r Bodenschutz und -pflege

Ergebnisse hierzu werden wir in einem der nächsten Newsletter veröffentlichen.

BV Teltowwerft

Das Bauvorhaben Teltowwerft für ein neues Wohnquartier soll im 1. Quartal 2023 starten. Nach letzten Informationen des BA Steglitz-Zehlendorf bleibt der Kleinmachnower Weg geschlossen.

Die Sachtlebenstraße wird dafür in Teilen verbreitert.

Neuvergabe

Die Neuvergabe der Parzellen erfolgt seit 01.01.2021 generell über eine zentral geführte Bewerberliste die uns vom Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner zur Verfügung gestellt wird.

kleingärtnerische Nutzung

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert im § 1 (1) die kleingärtnerische Nutzung wie folgt:

Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient.

 

Ausgehend von einer Gartenfläche von 300 m² wurde diese unterteilt in

  • Hauptfläche                 > 130 m² (mehr als 50 % der Fläche)
  • Nebenfläche                 < 129 m² (weniger als 50 % der Fläche)

bebaute Fläche                               42 m² (Laube 24 m², Versiegelung 18 m²)

Nachfolgend beispielhaft Schema für die kleingärtnerische Nutzung ausgehend von 300 qm Parzellengröße. Bitte unten Link öffnen.

Schema kleingärtnerische Nutzung