Impressum

Dauerkleingartenanlage Teltowblick e.V. 1. Vorsitzender: Reinhard Schoenknecht 14059 Berlin Tel.854 64 18 info@teltowblick.de Haftungsausschluss Der Betreiber dieser Internetsite übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen oder Funktionalität der bereitgestellten Dienste. Haftungsansprüche gegen den Betreiber, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder Funktionalität

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Kontakt

Ansprechpartner/innen     1. Vorsitzender Reinhard Schoenknecht Tel. 030 854 64 18 Kassiererin Andrea Schoenknecht Tel. 030 341 92 43 Schriftführer Dirk Busse Tel. 0173 911 49 37 E-Mail: info@teltowblick.de Sprechstunden April bis Oktober an jedem 4. Sonnabend des Monats von 11.00 – 12.00 Uhr im Vereinshaus, DKGA Teltowblick e. V. – Kleinmachnower Weg 21-47 – 14165 Berlin oder nach

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Willkommen in der Dauerkleingartenanlage Teltowblick e.V.

Unsere  Kleingartenanlage mit einer Grundfläche von 41.020 m² liegt im Südwesten von Berlin, nahe des Teltowkanals in herrlich ruhiger Lage und wurde am 20.09.1954 gegründet. Die Anlage besteht aus voll erschlossenen 110 Parzellen. Die Parzellen befinden sich am Kleinmachnower Weg 21 – 47 und sind als sogenannte Stichwege angelegt. Jeder Weg ist mit einem Namen aus der Ornithologie ausgewiesen. Alle

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FAQ

Welcher Zaun gehört zu meinem Garten?

Allgemeine Regel: Wenn man vor dem Garten steht, ist es der Staketenzaun am Weg und der rechte Zaun zur angrenzenden Parzelle, sowie die Hälfte des Zauns zu meinem Rückennachbar.

Wie hoch darf die Hecke in meinem Garten sein?

Maximale Höhe 125 cm und 50 cm vom Gartenzaun entfernt. Die Zaunhöhe wird meist noch toleriert.

Muss man für Stauden auch einen Grenzabstand einhalten?

Für Stauden brauchen keine Grenzabstände eingehalten werden. Die gesetzlichen Grenzabstände sind nur für Gehölzpflanzen geregelt.

Was ist bei der Errichtung / Sanierung einer Abwassersammelanlage zu beachten?

Beim Vorstand der Kleingartenanlage sind nachfolgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung einzureichen: Bauanzeige (Firma, Fassungsvermögen, DIBt-Nr.), Bauzeichnung Abwassersammelbehälter, Lageplan der Parzelle mit Mindestabstand bei Neuanlage 5 m von Baulichkeit und 2 m von Parzellengrenze.
Bei Sanierung von Abwassersammelgruben entfallen die Mindestabstände. Anträge im pdf.Format sind auf unserer Homepage unter Downloads hinterlegt. Weitere Infos bitte beim Vorstand erfragen.

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